TCM Ruibat Karlsruhe

Kostenübernahme

Eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt durch private Krankenversicherungen (PKV) und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Weiterhin ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die sog. Beihilfe (Beamte und Post) und durch die Heilfürsorge üblich. Die Kosten für asiatische Heilkräuter werden aktuell von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen nur in seltenen Fällen erstattet.

Von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hingegen werden leider nach der derzeitigen Rechtslage keine Behandlungen und keine asiatischen Heilkräuter erstattet. Bitte fragen Sie für weitere Informationen unser Praxisteam.